Persönlich, transparent & engagiert
Ich liebe meinen Beruf: Juristin. Brotbäckerin. Steuerexpertin. Berggängerin. Privatdozentin.

Meinen Schwerpunkt habe ich in meiner über 10-jährigen Tätigkeit als Steuerexpertin (LL.M. in International Corporate Taxation, FH) und Juristin (lic. iur.) stets auf anspruchsvolle nationale und internationale Fragestellungen im Steuerrecht gerichtet.

Projektmanagement und Projektleitung im Rahmen meiner Geschäftsleitungsfunktion und Leiterin Steuern (Head of Tax) in einer Steuer- und Unternehmensberatungsfirma runden meinen Erfahrungsrucksack ab.

Die fachübergreifende Tätigkeit, das vernetzte Denken und eine ganzheitliche, individuelle Beratung gehören zu meinen Stärken.

Mit Freude unterrichte ich als Privatdozentin an der Fachhochschule Kalaidos im Modul «Besteuerung Selbstständig Erwerbender».

Mit meiner Wahl zur Richterin am Kantonsgericht Wallis (steuerrechtliche Abteilung) per 1. Januar 2024 habe ich das Privileg, Steuerrecht in all seinen Facetten zu praktizieren.

Mutter von zwei Kindern, leidenschaftliche Brotbäckerin und in den Bergen unterwegs; zu Fuss und auf den Skiern. Das bin ich in meiner Freizeit.

Ich bin direkt, klar und respektvoll. Und manchmal auch etwas streng.

Deutsch. Englisch. Französisch. Spanisch.
In diesen Sprachen berate ich Sie gerne.
Aktuelle Publikationen
Leben Ehegatten in einer rechtlich ungetrennten,
jedoch örtlich getrennten Ehe, d.h. ist nur ein Ehegatte in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig qua subjektiver Zugehörigkeit, während der andere Ehegatte keine steuerliche Zugehörigkeit in der Schweiz hat und im Ausland steuerlich ansässig ist, stellt sich im Rahmen der gesetzlich normierten «Faktorenaddition» die Frage nach der konkreten Bemessungsgrundlage. Ausgangslage bildet die internationale Steuerausscheidung: Anhand der Steuerausscheidung sind die steuerbaren Faktoren auf die entsprechenden Steuerdomizile im Inland (interkantonal und -kommunal) und im Ausland (international) zu verteilen.
Erhält ein Gesellschafter bzw. Mitunternehmer einer GmbH & Co. KG für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft eine Vergütung, gewährt er ein Darlehen und erhält dafür Zinsen oder erfolgt eine Ausschüttung aus seiner Beteiligung an einer Kommanditisten-GmbH, kommt es bei grenzüberschreitend agierenden Mitunternehmerschaften im Verhältnis Deutschland-Schweiz häufig zu Zurechnungs- und Qualifikationskonflikten. Nach deutscher Sichtweise qualifizieren solche sog. grenzüberschreitend gezahlte Sondervergütungen als gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz EStG. Dem Schweizer Steuerrecht ist der Terminus der Sondervergütung jedoch fremd.
Eine juristische Person ist in einem Kanton persönlich zugehörig und deshalb unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung auf dem Gebiet des Kantons befindet. Im interkantonalen Verhältnis handelt es sich bei den Tatbeständen «Sitz» und «tatsächliche Verwaltung» um alternative Anknüpfungspunkte.

Lesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des zsis):
https://www.zsis.ch/artikel/der-ort-der-tatsaechlichen-verwaltung-im-interkantonalen-verhaeltnis
Seit der Begriff des Ortes der tatsächlichen Verwaltung im Jahr 1951 ins Gesetz aufgenommen wurde, ist die Digitalisierung in grossen Schritten vorangeschritten. Die Autorin geht der Frage nach, inwieweit im Zeitalter von Homeoffice und Videokonferenzen über das Internet die Kriterien wie Büroräumlichkeiten, Fehlen von Personal, fehlende telefonische Erreichbarkeit und die Adressumleitung noch zeitgerecht sind und ob sich der Ort der tatsächlichen Verwaltung bei zunehmender Mobilität geographisch überhaupt noch feststellen lässt.
Die Besteuerung von Ehegatten im internationalen Verhältnis führt in der Praxis immer wieder zu rechtlichen und veranlagungstechnischen Schwierigkeiten. Von Ehegatten im internationalen Verhältnis ist die Rede, wenn nur ein Ehegatte in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig ist, während der andere Ehegatte keine persönliche oder wirtschaftliche Zugehörigkeit in der Schweiz hat.
Sammelband
Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), 4. Auflage, Basel 2022, Art. 9 (zusammen mit Markus Reich und Julia von Ah), hrsg. von Zweifel Martin/Beusch Michael.