J’aime ma profession : Juriste. Boulangère. Expert fiscal. Montagnarde. Privat-docent.

Au cours de mes dix années d'activité en tant qu'experte fiscale (LL.M. in International Corporate Taxation, FH), j'ai toujours mis la priorité sur des questions nationales et internationales exigeantes en matière de droit fiscal. La gestion de projets et la direction de projets dans le cadre de ma fonction de direction et de responsable des impôts (Head of Tax) dans une société de conseil en fiscalité et en entreprise complètent mon bagage professionnel.

L'activité pluridisciplinaire, la pensée en réseau et le conseil global et individuel font partie de mes points forts.

C'est avec plaisir que j'enseigne en tant que privat-docent à la Haute École Spécialisée Kalaidos Suisse dans le module «Imposition des indépendants».

Mère de deux enfants, je suis passionnée par la fabrication du pain et par les montagnes, à pied et à ski. Voilà ce que je suis pendant mon temps libre.

Je suis directe, claire et respectueuse. Et parfois aussi un peu stricte.
Je vous conseille volontiers en allemand, en anglais, en français ou en espagnol.
Personnelle, transparente & engagée
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Leben Ehegatten in einer rechtlich ungetrennten,
jedoch örtlich getrennten Ehe, d.h. ist nur ein Ehegatte in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig qua subjektiver Zugehörigkeit, während der andere Ehegatte keine steuerliche Zugehörigkeit in der Schweiz hat und im Ausland steuerlich ansässig ist, stellt sich im Rahmen der gesetzlich normierten «Faktorenaddition» die Frage nach der konkreten Bemessungsgrundlage. Ausgangslage bildet die internationale Steuerausscheidung: Anhand der Steuerausscheidung sind die steuerbaren Faktoren auf die entsprechenden Steuerdomizile im Inland (interkantonal und -kommunal) und im Ausland (international) zu verteilen.
Erhält ein Gesellschafter bzw. Mitunternehmer einer GmbH & Co. KG für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft eine Vergütung, gewährt er ein Darlehen und erhält dafür Zinsen oder erfolgt eine Ausschüttung aus seiner Beteiligung an einer Kommanditisten-GmbH, kommt es bei grenzüberschreitend agierenden Mitunternehmerschaften im Verhältnis Deutschland-Schweiz häufig zu Zurechnungs- und Qualifikationskonflikten. Nach deutscher Sichtweise qualifizieren solche sog. grenzüberschreitend gezahlte Sondervergütungen als gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz EStG. Dem Schweizer Steuerrecht ist der Terminus der Sondervergütung jedoch fremd.
Eine juristische Person ist in einem Kanton persönlich zugehörig und deshalb unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung auf dem Gebiet des Kantons befindet. Im interkantonalen Verhältnis handelt es sich bei den Tatbeständen «Sitz» und «tatsächliche Verwaltung» um alternative Anknüpfungspunkte.

Lesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des zsis):
https://www.zsis.ch/artikel/der-ort-der-tatsaechlichen-verwaltung-im-interkantonalen-verhaeltnis
Seit der Begriff des Ortes der tatsächlichen Verwaltung im Jahr 1951 ins Gesetz aufgenommen wurde, ist die Digitalisierung in grossen Schritten vorangeschritten. Die Autorin geht der Frage nach, inwieweit im Zeitalter von Homeoffice und Videokonferenzen über das Internet die Kriterien wie Büroräumlichkeiten, Fehlen von Personal, fehlende telefonische Erreichbarkeit und die Adressumleitung noch zeitgerecht sind und ob sich der Ort der tatsächlichen Verwaltung bei zunehmender Mobilität geographisch überhaupt noch feststellen lässt.
Die Besteuerung von Ehegatten im internationalen Verhältnis führt in der Praxis immer wieder zu rechtlichen und veranlagungstechnischen Schwierigkeiten. Von Ehegatten im internationalen Verhältnis ist die Rede, wenn nur ein Ehegatte in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig ist, während der andere Ehegatte keine persönliche oder wirtschaftliche Zugehörigkeit in der Schweiz hat.
Sammelband
Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), 4. Auflage, Basel 2022, Art. 9 (zusammen mit Markus Reich und Julia von Ah), hrsg. von Zweifel Martin/Beusch Michael.
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